Konditionen

Erstgespräch (50 Minuten): 45 EUR (brutto)

Einzelsitzung Selbstzahler 60 Minuten: 105 EUR (brutto)

Packages für Selbstzahler Einzelsitzung 60 Minuten (Sie müssen sich nicht vorab festlegen; ich berechne die Summe Ihrer Sitzungen laut nachfolgendem Modell):

  • Package ‘Five+ Selbstzahler’: wenn wir nach dem Erstgespräch fünf Mal zusammen arbeiten, zahlen Sie für jede Sitzung nur 95 EUR; alle weiteren Sitzungen werden ebenfalls von mir auf 95 EUR rabattiert.

  • Package ‘Ten+ Selbstzahler’: wenn wir nach dem Erstgespräch zehn Mal zusammen arbeiten, zahlen Sie für jede Sitzung nur 90 EUR; alle weiteren Sitzungen werden ebenfalls von mir auf 90 EUR rabattiert.

Supervision 90 Minuten: 135 EUR (brutto)

Paarsitzung 90 Minuten: 135 EUR (brutto)

Übernahme durch die privaten Krankenkassen: 105 EUR (brutto) je 60 Minuten; Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Stundensatz Firmenkunden: nach Vereinbarung

Abrechnung mit privaten Krankenkassen/ Zusatzversicherungen

Coaching und Beratungsleistungen werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen.
Bei der Therapie wird mein Honorar je nach Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung vollständig oder anteilig von Ihrem Leistungsträger übernommen. Bitte informieren Sie sich beim Ansprechpartner Ihrer Krankenkasse. Gern unterstütze ich Sie dabei.
Meine Leistung rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.

Vorteile als Selbstzahler bei der Therapie

Die Therapie kann sofort beginnen, da Sie nicht mit längeren Wartezeiten, wie häufig im kassenärztlichen Bereich, rechnen müssen. 
Bei der Terminvergabe, der Sitzungsfrequenz und -dauer sowie der inhaltlichen Ausgestaltung meiner Therapie (systemische Aspekte, Psychodrama, integrativer Ansatz) können wir im Vergleich zum kassenärztlichen Bereich sehr flexibel und bedarfsgerecht vorgehen.
Es wird zudem keine Diagnose an Ihre Krankenkasse übermittelt. Gegenüber Ihrem Versicherer bleibt Ihre Privatsphäre gewahrt und die Therapie Ihre private Angelegenheit.

Steuerliche Aspekte

Falls das Coaching oder die Beratung durch berufliche Verhältnisse begründet werden kann und damit zur Förderung  des Berufs beiträgt, können Sie mein Honorar bei Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. 
Bei der Therapie können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten) steuerlich geltend machen.
Bitte sprechen Sie mich auf die steuerlichen Aspekte an. Ihr Steuerberater kann Sie diesbezüglich weitergehend beraten.

Soziales Honorar für Geringverdiener

In einem zeitlich begrenzten Rahmen biete ich Sprechzeiten für Auszubildende, Studenten, Geringverdiener, Bezieher von ALG2 oder andere Personen mit geringem Einkommen an. Die Stundensätze bemessen sich an der individuellen Lebenssituation. Bitte sprechen Sie mich bei Interesse darauf an. Ihre Anfrage bleibt vertraulich.

Ausfallhonorar

Falls Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis spätestens 48 Stunden vorher per email oder telefonisch abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen bis einschließlich des Vorabends des Termins berechne ich den halben Stundensatz. Bei Absagen am selben Tag oder fehlender Absage zu einem vereinbarten Termin muss ich den vollen Stundensatz in Rechnung stellen.